Fördermittelbegleitung

Ihr BAFA- und KfW-Förderantrag: gut vorbereitet mit einem Energie-Effizienz-Experten

Mit einem Energie-Effizienz-Experten an Ihrer Seite stellen Sie Ihren Förderantrag bei BAFA und KfW vollständig und rechtzeitig, also vor Beginn der Arbeiten. Für den Heizungstausch sind bis zu 80 % Zuschuss möglich, für Dämmung, Fenster und Türen 15 % (Stand Oktober 2026). Der Experte bereitet die nötigen Unterlagen und Bestätigungen vor. Ob Fassadendämmung, Wärmepumpe oder Fenster- und Türentausch: Wir vermitteln Ihnen einen Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

  • Alle Förderprogramme im Blick: Der Experte prüft, welche Zuschüsse und Kredite für Ihr Vorhaben in Frage kommen, und hilft bei der Antragstellung. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
  • Beratung vor Ort: Der Experte sieht sich Ihr Haus an und prüft auf Wunsch die Angebote Ihrer Handwerker.
  • Zuschuss auch für die Baubegleitung: Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten fördert das BAFA mit 50 %.

In 3 Schritten zur Förderung

  1. Experten für Energieeffizienz beauftragen: Für die BAFA-Zuschüsse zu Dämmung, Fenstern und Lüftung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten Voraussetzung.
  2. Beantragen Sie Ihre Förderung: immer vor Beginn der Arbeiten. Zuschüsse für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beim BAFA, den Heizungszuschuss bei der KfW (Programm 458), KfW-Kredite über Ihre Bank. Liefer- oder Handwerkerverträge vor dem Antrag nur mit einer Bedingung zur Förderzusage abschließen.
  3. Nach Abschluss Nachweise nicht vergessen!: Nach Abschluss der Bauarbeiten reichen Sie Rechnungen und die Bestätigung des Experten ein, bei KfW-Krediten die „Bestätigung nach Durchführung“ über Ihren Finanzierungspartner. Erst danach wird ausgezahlt.

Fördermöglichkeiten für energetische Einzelmaßnahmen

Gefördert werden unter anderem diese Sanierungsmaßnahmen:

  • Fassadendämmung
  • Lüftung und Smarthome
  • Wärmepumpe
  • Heizungstausch & Optimierung
  • Fenster- und Türentausch
  • Pelletheizung
  • Dach und Kellerdecke

So läuft die Förderbegleitung ab

Förderberatung unverbindlich anfragen

Über unser Kontaktformular vermitteln wir Ihnen einen Energieberater in Ihrer Nähe. Von ihm erhalten Sie ein Angebot.

Persönliche Energieberatung

Der Energieberater prüft die Angebote, die Sie einholen, und weist auf mögliche Lücken hin.

Förderanträge mit Vollmacht einreichen

Auf Wunsch stellt der Energieberater die BAFA-Anträge mit Ihrer Vollmacht und übernimmt die Kommunikation mit dem Amt.

Erhalt des Zuwendungsbescheids

Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie die Förderzusage schriftlich. Nun können Ihre Handwerker mit der Arbeit beginnen. Die Vermittlung über unser Kontaktformular ist unverbindlich.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Stand Oktober 2026

Seit dem 21.07.2026 gilt die BEG in neuer Fassung. Heizungsförderung der KfW und BAFA-Zuschüsse lassen sich kombinieren, denn beide haben eigene Höchstgrenzen: Für den Heizungstausch sind bei der KfW bis zu 28.000 € für die erste Wohnung förderfähig, für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung beim BAFA bis zu 30.000 € je Wohnung und Jahr, mit iSFP 60.000 €. Ein Energie-Effizienz-Experte prüft, was davon für Ihr Haus passt.

Heizungsförderung der KfW: Boni für Eigenheimbesitzer

  • Einkommensbonus: für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € (mit kindergeldberechtigtem Kind unter 18 jeweils 10.000 € höhere Grenzen).
  • Höchstsatz: Zusammen mit der Grundförderung von 30 % sind bis zu 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) bis zu 80 %. Der frühere Effizienzbonus von 5 % ist seit 21.07.2026 entfallen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Selbstnutzer beim Ersatz einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er.

Zuständigkeiten von BAFA und KfW

Seit 2024 läuft die Heizungsförderung für private Wohngebäude über die KfW (Programm 458). Das BAFA bezuschusst weiterhin Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung mit 15 % auf bis zu 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohnung und Jahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze auf 60.000 €.

Ihr Vorteil als Hausbesitzer

Weil KfW und BAFA eigene Höchstgrenzen haben, können Sie Heizungstausch und Dämmung im selben Jahr fördern lassen, ohne dass sich die Beträge gegenseitig aufzehren. Wie sich das in Ihrem Fall rechnet, klärt ein Energieberater, den wir Ihnen gern vermitteln.

Förderfähige Kosten verdoppeln mit iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) kann bis zu 6.000 € mehr Zuschuss pro Jahr und Wohnung bringen: Bei 60.000 € förderfähigen Kosten sind es mit iSFP bis zu 10.500 € statt höchstens 4.500 € ohne Fahrplan. Darüber hinaus hilft der iSFP, das Sanierungsvorhaben sorgfältig zu planen und den Überblick zu behalten.

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