Das wichtigste zusammengefasst
- Holzheizungen in bestehenden Wohngebäuden fördert seit 2024 die KfW im Programm 458. Die Grundförderung liegt bei 30 %, mit Boni für Selbstnutzer sind bis zu 70 % möglich, bei geringem Einkommen 80 %.
- Förderfähig sind Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche ab 5 kW, wenn sie im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA gelistet sind. Handbeschickte Kaminöfen, Kachelöfen und luftgeführte Pelletöfen sind ausgeschlossen.
- Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ergänzend gibt es einen KfW-Kredit, alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine Holzheizung ersetzen will, findet im Netz viele Förderangaben, die nicht mehr stimmen. Zuschüsse nach Kesselleistung, bis zu 45 % vom BAFA oder ein KfW-Kredit nur für Effizienzhäuser beschreiben frühere Förderstände. Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Fassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dieser Ratgeber erklärt, welche Holzheizungen heute gefördert werden, wie sich die Förderung zusammensetzt, welche Bedingungen gelten und wie der Antrag abläuft.
Wann sich eine Holzheizung lohnen kann
Unter dem Begriff Holzheizung laufen mehrere Bauarten. Pelletkessel arbeiten vollautomatisch und holen den Brennstoff aus einem Lager. Hackschnitzelkessel funktionieren ähnlich, brauchen aber mehr Lagerraum und eignen sich eher für größere Gebäude oder Höfe. Scheitholzkessel, oft als Holzvergaser gebaut, werden von Hand beschickt und arbeiten mit einem großen Pufferspeicher. Kaminöfen, Kachelöfen und Pelletöfen stehen im Wohnraum und ergänzen meist eine andere Heizung.
Holz ist ein nachwachsender Brennstoff. Beim Verbrennen wird etwa so viel CO2 frei, wie der Baum beim Wachsen aufgenommen hat. Dafür entstehen Feinstaub und andere Emissionen. Moderne Kessel mit guter Verbrennungsregelung und trockenem Brennstoff halten diese gering, alte Öfen und feuchtes Holz erhöhen sie deutlich.
Ob sich eine Holzheizung wirtschaftlich rechnet, hängt vom Haus und vom Alltag ab. Günstig ist sie, wenn Platz für Lager und Pufferspeicher vorhanden ist, ein Schornstein genutzt werden kann und Brennstoff aus der Region zu vernünftigen Preisen zu bekommen ist. Wer eigenes Holz hat, spart beim Brennstoff, muss aber mehr Arbeit einplanen. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht nennen. Ein Vergleich mit anderen Heizungen auf Basis der eigenen Verbrauchswerte schafft Klarheit.
Staatliche Förderungen für Holzheizungen im Überblick
Für eine neue Heizung in einem bestehenden Wohngebäude ist die KfW zuständig. Bis 2023 lag die Heizungsförderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), seit 2024 läuft sie über das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“. Biomasseheizungen sind dort ausdrücklich förderfähig.
Die Förderung besteht aus Bausteinen. Die Grundförderung von 30 % gibt es für alle, auch für Vermieter. Selbstnutzer erhalten 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und fällt für Anträge ab dem 01.08.2028 weg. Ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % kommt für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € hinzu. Mit einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren liegen diese Grenzen jeweils 10.000 € höher.
Zusammen ist die Förderung auf 70 % gedeckelt, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) auf 80 %. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Betrag für die erste Wohnung halbjährlich um 750 €. Der frühere Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders staubarme Biomasseanlagen und der Effizienzbonus sind seit dem 21.07.2026 gestrichen.
Für Neubauten gibt es keine Heizungsförderung über das Programm 458, der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Das Neubauprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) schließt Biomasseheizungen aus.
Das BAFA bleibt für Holzheizungen in einem Punkt wichtig. Es fördert die Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen, etwa den Einbau eines Staubabscheiders, mit 50 %. Die Feuerung muss mindestens 4 kW leisten und älter als zwei Jahre sein, Einzelraumöfen sind ausgenommen. Die Staubemissionen müssen um mindestens 80 % sinken.
Welche Holzheizungen förderfähig sind
Das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen (Version 11.0, gültig seit 16.09.2026) legt fest: Biomasseheizungen brauchen mindestens 5 kW Nennwärmeleistung und müssen im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA als förderfähig gelistet sein. Nach der Maßnahme müssen die versorgten Wohnungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Damit kommen Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel als Zentralheizung in Frage, ebenso Pelletöfen mit Wassertasche, die ins Heizungssystem einspeisen.
Nicht förderfähig sind handbeschickte Biomasse-Einzelöfen wie Scheitholz-Kaminöfen und Kachelöfen sowie luftgeführte Pelletöfen. Mitgefördert werden dagegen viele Arbeiten rund um den Kessel: Pufferspeicher, Pellet- und Hackschnitzellager, Fördertechnik, Anpassungen am Schornstein, neue Heizkörper, der Ausbau der alten Heizung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Gute Planung vor dem Einbau einer Holzheizung
Am Anfang steht die Wahl des Systems. Pellets bieten den meisten Komfort, Scheitholz verlangt regelmäßiges Nachlegen und Entaschen, Hackschnitzel lohnen sich vor allem bei hohem Wärmebedarf. Danach geht es um die Leistung. Ein zu großer Kessel taktet häufig und arbeitet schlechter, ein zu kleiner reicht an kalten Tagen nicht.
Eine Energieberatung hilft, Heizung und Gebäude zusammen zu betrachten. Wer ohnehin dämmen will, kann die Heizleistung danach kleiner auslegen. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Bestätigung zum Antrag für die KfW stellt ein Fachbetrieb oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste aus. Ob ein Energieberater aus unserem Verzeichnis dort eingetragen ist, können Sie vorab erfragen.
Für den Antrag selbst gilt: Angebot einholen, Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen, Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten erstellen lassen, Antrag bei der KfW stellen und erst danach mit dem Einbau beginnen. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen. Für die Förderung ist außerdem ein hydraulischer Abgleich nötig.
Rechtlicher Rahmen seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das geänderte frühere Gebäudeenergiegesetz. Beim Heizungstausch haben Eigentümer freie Wahl, Biomasse ist als Option ausdrücklich genannt. Die Pflicht, beim Heizungseinbau 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, ist entfallen, ebenso die Austauschpflicht für alte Kessel nach 30 Jahren. Eine Holzheizung ist damit eine zulässige Wahl, aber keine Pflicht. Die 65 % im Förderrecht sind eine Bedingung für den Zuschuss und gelten unabhängig davon.
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Fördermöglichkeiten für Holzheizungen
Die Tabelle zeigt die Förderwege für Holzheizungen in bestehenden Wohngebäuden, Stand Oktober 2026.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Förderkriterien | Förderhöhe | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen | Eigentümer bestehender Wohngebäude; Boni nur für Selbstnutzer | Biomasseheizung ab 5 kW, gelistet im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA; Bauantrag mindestens 5 Jahre alt | 30 % plus Boni, höchstens 70 % bzw. 80 %; förderfähig bis 28.000 € für die erste Wohnung | Antrag vor Vorhabenbeginn mit Bestätigung zum Antrag; kein Rechtsanspruch |
| KfW-Ergänzungskredit 358/359 | Eigentümer mit Zuschusszusage | Zusage aus dem Programm 458 | Kredit bis 120.000 € je Wohnung | Zinsverbilligt (358) nur für Selbstnutzer bis 90.000 € zu versteuerndem Einkommen |
| BAFA Heizungsoptimierung, Emissionsminderung | Eigentümer mit bestehender Biomasseheizung | Feuerung ab 4 kW, älter als zwei Jahre, keine Einzelraumöfen; Staubminderung mindestens 80 % | 50 % | Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn |
| Steuerbonus nach § 35c EStG | Selbstnutzer, Gebäude älter als 10 Jahre | Ausführung durch Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster | 20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt | Nicht für dieselbe Maßnahme zusätzlich zu einem Zuschuss |
| Regionale Förderprogramme | Je nach Programm | Einhaltung regionaler Kriterien | Unterschiedlich, je nach Region | Informationen bei Land, Kommune oder Energieversorger einholen |
Die Programme sind nicht beliebig kombinierbar. Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der Zuschuss oder der Steuerbonus. Der Ergänzungskredit setzt dagegen eine Zuschusszusage voraus und lässt sich mit ihr verbinden. Ob ein regionales Programm zusätzlich zur Bundesförderung möglich ist, steht in dessen Richtlinie. Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe können die passende Kombination für Ihr Vorhaben prüfen.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Welche Förderungen gibt es für den Einbau einer Holzheizung in Deutschland?
Für bestehende Wohngebäude ist die KfW-Heizungsförderung 458 der wichtigste Weg. Sie gibt 30 % Grundförderung, dazu für Selbstnutzer Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Ergänzend gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358/359. Wer keinen Zuschuss nimmt, kann stattdessen den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Manche Länder und Kommunen haben eigene Programme. Das BAFA fördert keine neuen Heizungen in Wohngebäuden mehr, wohl aber die Emissionsminderung an bestehenden Biomasseheizungen.
Wie hoch ist die Förderung für Holzheizungen?
Vermieter erhalten 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, kommen auf 46 %. Mit Einkommensbonus sind bis zu 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Ein Beispiel: Bei 28.000 € förderfähigen Kosten und 46 % Fördersatz beträgt der Zuschuss 12.880 €. Die Leistung des Kessels spielt für die Höhe keine Rolle mehr.
Was sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für eine Holzheizung?
Das Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Anlage braucht mindestens 5 kW Nennwärmeleistung und eine Listung im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA. Nach dem Einbau müssen die versorgten Wohnungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Weitere Bedingungen sind der hydraulische Abgleich, der Einbau durch einen Fachbetrieb, der Antrag vor Vorhabenbeginn und die Umsetzung innerhalb von 36 Monaten. Den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus erhalten nur Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.
Wird ein Kaminofen als Holzheizung gefördert?
Nein. Handbeschickte Einzelöfen wie Scheitholz-Kaminöfen und Kachelöfen sind in der KfW-Heizungsförderung ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso luftgeführte Pelletöfen. Förderfähig können Pelletöfen mit Wassertasche sein, die ins Heizungssystem einspeisen und im Wärmeerzeuger-Portal gelistet sind.
Wie beantrage ich die Förderung für eine Holzheizung?
Sie holen ein Angebot ein und schließen den Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung, sodass er erst mit der Förderzusage gilt. Der Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Damit stellen Sie den Antrag online bei der KfW. Erst danach beginnt der Einbau. Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein, anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.
Kann ich zusätzlich zur staatlichen Förderung noch andere finanzielle Vorteile nutzen?
Teilweise. Den KfW-Ergänzungskredit 358/359 können Sie zusätzlich zum Zuschuss aufnehmen, bis 120.000 € je Wohnung. Regionale Programme sind möglich, wenn deren Richtlinie es erlaubt. Den Steuerbonus nach § 35c EStG gibt es dagegen nur, wenn Sie für dieselbe Maßnahme keinen Zuschuss erhalten. Wer zwischen Zuschuss und Steuerbonus wählt, sollte beide Varianten mit der eigenen Steuerberatung durchrechnen.
