Das wichtigste zusammengefasst
- Förderstelle: Solarthermie-Anlagen in Wohngebäuden fördert seit 2024 nicht mehr das BAFA, sondern die KfW mit der Heizungsförderung (Programm 458).
- Antragsberechtigung: Gefördert werden private Eigentümer, Selbstnutzer wie Vermieter; die Boni für Klimageschwindigkeit und Einkommen gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
- Förderhöhe: Grundförderung 30 Prozent, mit Boni bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand Oktober 2026); beim BAFA bleibt der Zuschuss zur Energieberatung.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Schritt zu einem umweltfreundlichen Zuhause. Solarthermie nutzt die Wärme der Sonne für Warmwasser und Heizung. Viele scheuen aber die Investitionskosten und suchen nach einer Förderung beim BAFA. Diese Suche führt heute ins Leere: Für private Wohngebäude läuft der Zuschuss für Solarthermie seit 2024 über die KfW. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Förderung heute funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Solarthermie-Förderung heute: Warum nicht mehr das BAFA zuständig ist
Bis Ende 2023 konnten Hausbesitzer Solarthermie-Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen. Seit 2024 liegt die Heizungsförderung für private Wohngebäude bei der KfW. Dazu gehört auch die Solarthermie, ob zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung. Einen eigenen BAFA-Zuschuss für Solarthermie in privaten Wohngebäuden gibt es nicht mehr.
Solarthermie-Anlagen erzeugen mit Kollektoren auf dem Dach Wärme, die in einem Speicher für Warmwasser oder die Heizung bereitsteht. Die KfW-Förderung deckt einen Teil der Investitionskosten ab und verkürzt damit die Amortisationszeit der Anlage.
Am Anfang steht die Planung. Ein qualifizierter Energieberater kann Größe und Aufbau der Anlage auf Ihr Gebäude abstimmen und berechnen, wie viel Wärme sie voraussichtlich liefert und ob sie sich rechnet. Energieberater aus unserem Verzeichnis unterstützen Sie dabei.
Den Förderantrag stellen Sie bei der KfW, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Einen Liefer- oder Leistungsvertrag dürfen Sie vorher nur mit einer Bedingung abschließen, die ihn an die Förderzusage knüpft. Für den Antrag brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellt. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Nach dem Einbau bestätigt der Fachbetrieb oder der Energieeffizienz-Experte die Durchführung, Sie reichen die Rechnungen im Kundenportal der KfW ein, und danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wer Sie sind und was Sie ersetzen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können Boni für eine schnell ersetzte Altheizung und für ein geringes Einkommen erhalten; zusammen sind bis zu 80 Prozent möglich. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro, ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro.
Solarthermie bringt noch einen weiteren Vorteil: Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Bis 2034 gilt diese Pflicht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43) auch als erfüllt, wenn eine ausreichend große Solarthermie-Anlage installiert ist, bei höchstens zwei Wohnungen mindestens 0,04 Quadratmeter Aperturfläche (wirksame Kollektorfläche) je Quadratmeter Nutzfläche. Kollektoren müssen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen (§ 44).
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Fördermöglichkeiten für Solarthermie-Anlagen im Überblick
Für Hausbesitzer, Immobilienbesitzer, Bauherren und Sanierer fasst die folgende Tabelle zusammen, welche Förderung es für Solarthermie-Anlagen heute gibt und wo sie beantragt wird (Stand Oktober 2026).
| Fördermaßnahme | Beschreibung | Förderhöhe | Bedingungen |
|---|---|---|---|
| KfW-Heizungsförderung 458: Grundförderung | Zuschuss für Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für Selbstnutzer und Vermieter | 30 % der förderfähigen Kosten | Antrag vor Vorhabenbeginn mit Bestätigung zum Antrag; Installation durch einen Fachbetrieb; Kollektoren mit Solar Keymark |
| Klimageschwindigkeitsbonus (KfW 458) | Für Selbstnutzer, die dabei eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen | 16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger | Nur selbstgenutztes Wohneigentum; entfällt für Anträge ab 01.08.2028 |
| Einkommensbonus (KfW 458) | Für Selbstnutzer nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen | 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro | Grenzen mit kindergeldberechtigtem Kind je 10.000 Euro höher; Förderung insgesamt höchstens 80 % bzw. 70 % |
| Energieberatung (BAFA) | Zuschuss zur Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan, in dem die Solarthermie mit Dämmung und Heizung abgestimmt wird | 50 % des Honorars, höchstens 650 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus) bzw. 850 Euro (ab drei Wohnungen) | Berater aus der Energieeffizienz-Expertenliste; Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags |
Ergänzend zum Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit (358/359) von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit an, der eine Zuschusszusage voraussetzt. Bei der Planung und Beantragung helfen Ihnen Energieberater aus unserem Verzeichnis in Ihrer Nähe.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Was versteht man unter Solarthermie-Förderung durch das BAFA?
Bis Ende 2023 förderte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Solarthermie-Anlagen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Seit 2024 vergibt diesen Zuschuss für private Wohngebäude die KfW mit der Heizungsförderung (Programm 458). Beim BAFA gibt es für Solarthermie heute nur indirekt Unterstützung, etwa über den Zuschuss zur Energieberatung.
Wie hoch ist die Förderung für eine Solarthermie-Anlage?
Die KfW zahlt eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent erhalten, wenn sie dabei eine alte fossile Heizung ersetzen, und einen Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Insgesamt sind höchstens 80 Prozent möglich, ab einem zu versteuernden Einkommen über 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) höchstens 70 Prozent (Stand Oktober 2026).
Für wen ist die BAFA-Förderung für Solarthermie zugänglich?
Die heutige KfW-Förderung für Solarthermie steht privaten Eigentümern von Wohngebäuden offen, Selbstnutzern ebenso wie Vermietern. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (Bauantrag). Die Boni für Klimageschwindigkeit und Einkommen erhalten nur selbstnutzende Eigentümer.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
Die Anlage muss von einem Fachbetrieb installiert werden, die Kollektoren brauchen das Prüfzeichen Solar Keymark, und für das Heizsystem ist ein hydraulischer Abgleich nötig. Den Antrag stellen Sie bei der KfW vor Beginn des Vorhabens mit einer Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Fachbetriebs oder Energieeffizienz-Experten. Umgesetzt sein muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage.
Wie beantrage ich die Solarthermie-Förderung?
Zuerst lassen Sie sich ein Angebot erstellen und schließen den Vertrag nur mit einer Bedingung, die ihn an die Förderzusage knüpft. Der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Mit deren Nummer stellen Sie den Antrag im Kundenportal der KfW. Nach dem Einbau reichen Sie dort die Nachweise ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Kann die Solarthermie-Förderung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja, unter bestimmten Umständen. Ergänzend zum KfW-Zuschuss können Sie den Ergänzungskredit 358/359 und regionale Programme nutzen, sofern deren Bedingungen das zulassen. Für Dämmung oder Fenster gibt es Zuschüsse des BAFA. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt gefördert werden; für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG aus.
