KfW Heizungsförderung: Einreichung der Nachweise ab dem 30. September 2024

Ab dem 30. September können Eigentümer von Einfamilienhäusern, die eine Förderung der KfW für den Heizungstausch in Anspruch genommen haben, ihre Nachweise über das Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Dieser Prozess gilt für die Förderung des Programms 458, das besonders den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen unterstützt. Förderfähige Kosten umfassen den Kauf und die Installation der Heizsysteme sowie zusätzliche Nachweise wie Grundbuchauszüge und Meldebescheinigungen.

Die KfW Heizungsförderung (Programm 458) bietet Zuschüsse von bis zu 70 % für Privatpersonen, die ihre bestehende Heizungsanlage durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wurde. Zu den möglichen klimafreundlichen Alternativen gehören unter anderem Wärmepumpen und Solarthermie. Besonders attraktiv sind zusätzliche Boni, wie der Einkommensbonus oder der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus, der abhängig von der Schnelligkeit des Einbaus gewährt wird.

Die Förderung soll nicht nur Privatpersonen unterstützen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands leisten.

Mehr dazu auf der Website der KfW

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