Das wichtigste zusammengefasst
- Förderungen im Rahmen der BEG bieten finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungen von Wohngebäuden, welche in der Regel durch Fachunternehmen durchgeführt werden können. Arbeiten in Eigenleistung sind jedoch in abgewandelter Form ebenso förderfähig.
- Die Förderfähigkeit erfordert hierbei einen Nachweis der fachgerechten Ausführung, welcher akkurat durch die Privatperson dokumentiert werden muss.
- Im Gegenzug zu nahezu allen Einzelarbeiten sind bei Arbeiten in Eigenleistung nur Kosten für bestimmte Baumaterialien förderfähig.
Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren oder auf erneuerbare Energien umrüsten und dabei Kosten sparen, indem Sie Eigenleistungen erbringen? Dann könnte Förderungen für Sie interessant sein. Doch wie können Sie als Privatperson von diesen staatlichen Zuschüssen profitieren, wenn Sie selbst Hand anlegen wollen? Unser Ratgeber bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten, Bedingungen und Schritte, um Eigenleistungen im Rahmen der Förderungen anzumelden und maximale Fördermittel zu erhalten. Wir klären auf, was zu beachten ist und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Projekt förderfähig bleibt.
BAFA Förderung Eigenleistung: Ihr Wegweiser zu finanziellen Vorteilen
Im Rahmen des Strebens nach Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sieht sich der moderne Hausbesitzer mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Ein bedeutender Aspekt dabei ist die finanzielle Belastung, die mit der Renovierung oder Sanierung von Immobilien einhergeht. Glücklicherweise bietet unter anderem die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderungen an, die speziell für Eigentümer von Wohnimmobilien konzipiert wurden, um diese bei der Durchführung energetischer Maßnahmen zu unterstützen. Eines der Kernthemen, das immer wieder zu Diskussionen anregt, ist die Einbeziehung von Eigenleistungen Förderrichtlinien. Wie können Immobilienbesitzer, Bauherren, und Sanierer diese Möglichkeit optimal nutzen?
Die Anerkennung von Eigenleistungen im Rahmen der BAFA Förderprogramme ist ein Zeichen dafür, dass die individuelle Arbeitsleistung des Eigentümers einen Wert darstellt, der die Investitionskosten in ein energieeffizienteres Heim reduzieren kann. Das Verständnis der Richtlinien und der möglichen finanziellen Vorteile, die durch Eigenleistungen entstehen, stellt eine zentrale Säule bei der Planung und Durchführung von Sanierungsprojekten dar.
Arbeitszeit in Eigenleistung ist nicht förderfähig, da diese Arbeitszeit unentgeltlich eigens durchgeführt wird. Gegenstand der Förderung sind die Materialkosten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass lediglich die Materialkosten gefördert werden, welche in direkter Verbindung mit dem energetischen Mehrwert der Sanierungsmaßnahme stehen. Dementsprechend sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung nicht förderfähig. Die Fördersätze und -volumen sind dieselben wie bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen durch ein Fachunternehmen.
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Tipps zur Rechnungsstellung
Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle/ Anlagentechnik (BEG EM – BAFA)
Um Förderungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen beantragen zu können, muss stets ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Der EEE muss als Grundlage für die Antragstellung bei der BAFA eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Im Anschluss an die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme muss eine Prüfung und Bestätigung ob der fachgerechten Durchführung und korrekten Auflistung der Materialkosten durchführen. Mit diesem Technischen Projektnachweis (TPN) kann der Eigentümer den Antragsprozess abschließen.
Der Einkauf der Materialkosten muss so gestaltet werden, dass die Rechnung auf den Namen des Antragstellers geht und hier nur förderfähige Posten enthalten sind. Weiterhin dürfen keine Materialien vor Antragstellung gekauft werden.
Einzelmaßnahmen – Heizungstausch (BEG EM – BAFA & KfW)
Um Gebrauch von Förderungen für einen Heizungstausch zu machen, ist entweder ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachbetrieb nötig. Hierbei müssen die technischen Daten vor Antragsstellung erfasst werden und nach Einbau der neuen Heizung die fachgerechte Umsetzung bestätigt werden. Um von den Förderungen der KfW zu profitieren, muss ein EEE vor Antragstellung eine Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie nach Durchführung eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Kann ich für Eigenleistungen bei der Sanierung meines Hauses BAFA-Förderungen erhalten?
Als engagierter Immobilienbesitzer, der plant, sein Eigenheim energetisch zu sanieren, wollen Sie natürlich wissen, wie die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihre persönlichen Leistungen im Rahmen einer energetischen Sanierung bewertet. Die gute Nachricht vorweg: Auch Arbeiten in Eigenleistung können im Zuge bestimmter energetischer Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der BAFA-Förderprogramme berücksichtigt werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die durchgeführten Arbeiten exakt dokumentiert und nachvollziehbar sind. Zudem müssen die Maßnahmen den technischen Anforderungen des Förderprogramms entsprechen.
Was muss ich bei der Dokumentation von Eigenleistungen für die BAFA-Förderung beachten?
Um Ihre Ansprüche auf eine Förderung durch die BAFA für Eigenleistungen geltend zu machen, ist eine lückenlose und detaillierte Dokumentation essenziell. Dazu gehören unter anderem Arbeitszeitnachweise, eine genaue Aufstellung der verwendeten Materialien inklusive deren Energieeffizienzklassen und Kaufbelege. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit der BAFA oder einem Fachberater aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Anforderungen für die Förderfähigkeit erfüllt werden.
Welche Arten von Eigenleistungen werden durch BAFA-Förderungen unterstützt?
Generell werden im Rahmen der BAFA-Förderungen vornehmlich Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt. Hierunter fallen beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dächern und Fußböden, der Einbau von energieeffizienten Fenstern und Türen sowie die Installation von Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Eigenleistungen, die zu einer messbaren Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen, stehen somit im Fokus der Fördermöglichkeiten.
Wie wirkt sich die Einbeziehung von Fachfirmen auf die BAFA-Förderung für Eigenleistung aus?
Obwohl Eigenleistungen förderfähig sein können, empfiehlt die BAFA, bei bestimmten technisch anspruchsvollen Maßnahmen wie der Installation von Heizungssystemen oder der Dämmung von Außenwänden, auf Fachfirmen zurückzugreifen. Für einige Förderprogramme ist die Beauftragung eines Fachunternehmens sogar eine Voraussetzung. In solchen Fällen kann die Kombination aus professioneller Ausführung und dokumentierten Eigenleistungen bei der Vorbereitung oder Nachbereitung der Maßnahmen die Förderfähigkeit verbessern und sicherstellen, dass die hohen Qualitätsstandards der BAFA eingehalten werden.
Was sind die häufigsten Fehler bei der Beantragung einer BAFA-Förderung für Eigenleistungen?
Die Beantragung der BAFA-Förderung für Eigenleistungen wird oft durch unzureichende oder fehlerhafte Dokumentation behindert. Zu den häufigsten Fehlern zählen das Fehlen von detaillierten Arbeitszeitnachweisen, fehlende Belege über den Kauf von Materialien sowie das Nichtbeachten der technischen Anforderungen der förderfähigen Maßnahmen. Darüber hinaus wird der Förderantrag manchmal vorschnell eingereicht, bevor alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Die sorgfältige Vorbereitung der Dokumentation und die enge Absprache mit Fachberatern oder der BAFA selbst können diese Fehler vermeiden helfen.
Kann die BAFA-Förderung rückwirkend für bereits durchgeführte Eigenleistungen beantragt werden?
Die Beantragung der BAFA-Förderung erfolgt in der Regel vor Beginn der Maßnahmen. Eine rückwirkende Förderung von Eigenleistungen ist normalerweise nicht möglich. Es ist daher von größter Bedeutung, dass Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen über die genauen Rahmenbedingungen und Fristen der gewünschten Förderprogramme informieren und Ihren Antrag entsprechend frühzeitig stellen.