- Definition: Als EnEV-Beratung bezeichnete man die Beratung zu den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV), die bis zum 31.10.2020 energetische Standards für Neubauten und Bestandsgebäude festlegte. Heute geht es bei einer vergleichbaren Beratung um die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG).
- Funktion/Anwendung: Unterstützt Bauherren, Eigentümer und Sanierende dabei, Baumaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zu planen und durchzuführen, früher nach der EnEV, heute nach dem GModG.
- Bedeutung: Sicherstellung der Energieeffizienz von Gebäuden zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien.
- Relevanz für Energieberatung: Grundlage für die Beratung zu energieeffizientem Bauen und Sanieren, Auswahl geeigneter Baustoffe und Technologien, sowie Compliance-Check bezüglich gesetzlicher Vorgaben.
- Zusätzliche Informationen: Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01.11.2020 wurden die zuvor geltenden Regelungen der EnEV, des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt. Seit dem 29.07.2026 heißt das GEG Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung, Gebäudeenergiegesetz (GEG), Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Energieeffizienz.
- Abkürzungen und Akronyme: EnEV (Energieeinsparverordnung), GEG (Gebäudeenergiegesetz), GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz), EnEG (Energieeinsparungsgesetz), EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz).
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Leistungen im Überblick:
- Erstellung von Energieausweisen
- Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Fördermittelberatung sowie die Beantragung dieser
- Beratung und Vermittlung bei Photovoltaikanlagen, Energiemanagementsystemen und Wärmepumpen
Was umfasste die Beratung gemäß EnEV und was gilt heute?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legte bis zum 31.10.2020 die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest. Ziel war es, den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung zu senken. Eine EnEV-Beratung half Immobilienbesitzern und Bauherren, diese Anforderungen zu erfüllen und dabei wirtschaftliche Lösungen zu finden. Seit dem 01.11.2020 gilt stattdessen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt. Wer heute von EnEV-Beratung spricht, meint in der Regel eine Beratung nach den aktuellen Vorgaben.
Eine solche Beratung umfasst vor allem die Analyse und Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes, also der thermischen Eigenschaften der Gebäudehülle sowie der Effizienz von Heizungs- und Lüftungssystemen. Daraus erstellt der Energieberater eine energetische Bilanz, die Ist-Zustand und Verbesserungspotenzial zeigt. Anschließend erläutert er Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, von der Dämmung von Dach und Wänden über den Austausch von Fenstern bis zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen.
Die Beratung dient zudem als Wegweiser durch die Rechtslage. Sie bietet eine Grundlage für Entscheidungen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen und Förderanträgen. Förderanträge sind immer vor Beginn des Vorhabens zu stellen, einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Eine allgemeine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) fördert das BAFA mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohnungen (Stand Oktober 2026).
Zum Leistungsumfang kann auch der Energieausweis gehören. Er dokumentiert unter anderem die Effizienzklasse, bei Wohngebäuden von A+ bis H nach dem Endenergiekennwert, und ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing heute nach dem GModG vorgeschrieben. Er gilt zehn Jahre; wer ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €.
Eine gute Beratung setzt auf Lösungen, die zu den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Eigentümer passen, und berücksichtigt absehbare gesetzliche Änderungen. So sollen sich voraussichtlich ab 2027 die Regeln zum Energieausweis ändern, und neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Ziel sind verständliche und umsetzbare Empfehlungen, die den Wert des Gebäudes erhalten und die Energiekosten senken können.
Zusammenfassend war die EnEV-Beratung ein wichtiges Instrument, um die energetische Qualität von Gebäuden zu bewerten, zu verbessern und die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Diese Aufgabe übernimmt heute eine Energieberatung nach dem GModG. Für geförderte Beratungen muss der Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen sein; passende Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis.
