- Definition: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das die energetischen Standards für Neubauten und bestehende Gebäude definiert, um den Energieverbrauch zu minimieren. Es vereint die Anforderungen an den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
- Funktion/Anwendung: Das GEG setzt energetische Mindeststandards für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden. Es regelt u.a. den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz von Gebäuden und die Energieausweis-Pflicht.
- Bedeutung: Das GEG ist sowohl für den Klimaschutz als auch für die Reduzierung der Energiekosten von entscheidender Bedeutung. Es zielt darauf ab, den Energiebedarf und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu senken und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.
- Relevanz für Energieberatung: Für Energieberater ist das GEG zentral, da es die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz von Gebäuden setzt. Es beeinflusst wesentlich die Beratung hinsichtlich energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien.
- Zusätzliche Informationen: Das GEG ist das Ergebnis der Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) im Jahr 2020.
- Verwandte Begriffe: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Abkürzungen und Aknonyme: GEG
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Leistungen im Überblick:
- Erstellung von Energieausweisen
- Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Fördermittelberatung sowie die Beantragung dieser
- Beratung und Vermittlung bei Photovoltaikanlagen, Energiemanagementsystemen und Wärmepumpen
Was versteht man unter dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt als zentrales Regelwerk in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, mit dem Ziel, die energetischen Anforderungen an Gebäude einheitlich festzuschreiben. Sein Hauptanliegen ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Energieeffizienzziele zu leisten und somit den Energiebedarf von Neubauten und Bestandsgebäuden deutlich zu reduzieren. Wir, als Experten im Bereich der Energieberatung, möchten Ihnen auf unserer Plattform eine klare und fundierte Übersicht über das Gebäudeenergiegesetz bieten, damit Sie verstehen, welche Auswirkungen und Anforderungen das GEG für Ihr Projekt oder Bestandsgebäude mit sich bringt.
Das GEG vereint die zuvor in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung in Gebäuden, darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), in einem einzigen Gesetzestext. Durch die Bündelung dieser Regelungen strebt das GEG eine Vereinfachung und Verbesserung der Rechtsklarheit an. Es regelt somit sowohl die energetischen Eigenschaften von Neubauten als auch energetische Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden und bezieht dabei die Nutzung von erneuerbaren Energien für Heizung und Warmwasserbereitung mit ein.
Der Anwendungsbereich des GEG erstreckt sich auf nahezu alle Gebäudetypen, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Es definiert technische Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die bei Neubauten eingehalten werden müssen, und legt Maßstäbe für die energetische Bewertung von bestehenden Gebäuden fest, insbesondere im Falle von wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen.
Eine Kernkomponente des Gebäudeenergiegesetzes ist die Forderung nach einem fast energieneutralen Standard für Neubauten ab dem Jahr 2021 für öffentliche Gebäude und ab 2025 für alle Neubauten. Das heißt, diese Gebäude müssen einen sehr geringen bis nahezu null Energiebedarf aufweisen, der überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Für Bestandsgebäude sieht das GEG vor, dass Sanierungsmaßnahmen so durchgeführt werden müssen, dass sie insgesamt wirtschaftlich vertretbar sind und sich im Laufe der Nutzungsdauer durch die eingesparten Energiekosten amortisieren können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des GEG ist der Nachweis der Einhaltung seiner Vorgaben. Bauherren und Eigentümer sind verpflichtet, sowohl bei Neu- als auch bei Umbauten einen Energieausweis vorzulegen, der Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes gibt. Dieser Ausweis ist ein zentrales Instrument, um Transparenz über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes zu schaffen und damit ein wesentliches Element für die Umsetzung der im GEG verankerten Ziele.
Wir verstehen, dass das vielschichtige Regelwerk des GEG Fragen aufwerfen kann, insbesondere in Bezug auf die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Unsere Plattform zielt darauf ab, Licht ins Dunkel zu bringen und Ihnen umfassende Informationen und Beratungsleistungen anzubieten, um die Vorteile des Gebäudeenergiegesetzes voll ausschöpfen zu können. Ob Sie nun Planer, Bauherr oder Bestandsgebäudeeigentümer sind, wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des GEG nicht nur zu erfüllen, sondern auch als Chance zu begreifen, die Energieeffizienz und damit den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern.
Zusammengefasst bildet das Gebäudeenergiegesetz die rechtliche Grundlage für die energetische Bewertung und Verbesserung von Gebäuden in Deutschland. Es setzt ambitionierte Ziele für die Energieeffizienz von Neubauten und Sanierungsprojekten und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien. Durch die einheitliche Zusammenführung zuvor geltender Regelwerke schafft das GEG eine klare, verständliche und anwendbare Gesetzesbasis für alle Akteure im Bau- und Immobiliensektor. Als Ihr Partner im Bereich der Energieberatung stehen wir Ihnen zur Seite, um die Potenziale des Gebäudeenergiegesetzes optimal zu nutzen und Ihre Projekte im Einklang mit den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu realisieren.