Ölheizung gegen Gasheizung austauschen: Was gilt und welche Förderung es gibt

Das wichtigste zusammengefasst

  • Förderung: Eine reine Gasheizung wird nicht mehr gefördert. Zuschüsse gibt es beim Abschied vom Öl nur für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse oder Solarthermie, beantragt bei der KfW (Heizungsförderung 458).
  • Recht: Gasheizungen bleiben erlaubt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, so verlangt es das Gebäudemodernisierungsgesetz.
  • Höhe: Wer selbst im Haus wohnt und eine funktionsfähige Ölheizung durch eine geförderte klimafreundliche Heizung ersetzt, erhält 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, je nach Einkommen mehr. Insgesamt sind bis zu 70 % bzw. 80 % möglich (Stand Oktober 2026).

Viele Hausbesitzer mit einer alten Ölheizung denken zuerst an eine Gasheizung als Nachfolger: bekannte Technik, überschaubare Anschaffungskosten, oft liegt der Gasanschluss schon in der Straße. Bei der Förderung führt dieser Weg allerdings ins Leere. Der Staat bezuschusst den Ausstieg aus dem Öl, aber nicht den Umstieg auf Gas. Dieser Ratgeber erklärt, was beim Tausch von Öl auf Gas rechtlich gilt, warum es dafür keinen Zuschuss gibt und welche Förderung Sie stattdessen nutzen können, wenn die Ölheizung raus soll.

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Ölheizung gegen Gasheizung tauschen: Was gilt seit Juli 2026?

Seit dem 29.07.2026 heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit der Reform ist die viel diskutierte Pflicht entfallen, beim Heizungstausch zu 65 % erneuerbare Energien zu nutzen. Auch die Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren und das geplante Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2045 sind gestrichen. Eigentümer dürfen ihre Heizung wieder frei wählen, darunter Gas, Öl, Wärmepumpe, Biomasse, Hybridanlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Ganz ohne Auflagen bleibt eine neue Gasheizung trotzdem nicht. Wer in einem Bestandsgebäude nach dem 29.07.2026 eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen: mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Bis 2034 lässt sich die Pflicht auch mit einer Solarthermieanlage oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfüllen. Ab 2045 sollen Brennstoffe für Gebäudewärme vollständig klimaneutral sein.

Hinzu kommt der CO2-Preis. Er liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne; das entspricht bei Erdgas grob 1,1 bis 1,3 Cent je Kilowattstunde und bei Heizöl 15 bis 17 Cent je Liter. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr starten. Wie sich der Preis danach entwickelt, ist offen.

Gibt es noch Förderung für eine neue Gasheizung?

Nein. Eigenständige Heizkessel für fossile Brennstoffe werden seit dem 01.01.2025 nicht mehr gefördert. Weder die KfW noch das BAFA zahlen einen Zuschuss für eine reine Gasbrennwertheizung. Bei einer Hybridanlage, etwa einer Wärmepumpe mit Gas-Spitzenlastkessel, ist nur der erneuerbare Teil förderfähig.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Ölheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Dann greift die Heizungsförderung der KfW (Programm 458). Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Gerade der Ersatz einer funktionsfähigen Ölheizung wird mit dem Klimageschwindigkeitsbonus zusätzlich belohnt. Für eine bereits vorhandene Heizung, die nicht älter als 20 Jahre ist, gibt es außerdem beim BAFA 15 % Zuschuss für die Heizungsoptimierung, etwa für einen hydraulischen Abgleich.

Schritt für Schritt zum Förderantrag: So gehen Sie vor

Bevor Sie Angebote einholen, lohnt eine Energieberatung. Ein Energie-Effizienz-Experte prüft, welche Heizung zu Ihrem Haus passt, und kann einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Das BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen.

Danach holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein. Den Vertrag schließen Sie mit einer Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Der Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, mit der Sie den Antrag online bei der KfW stellen, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht, und die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Öl, Gas oder klimafreundliche Heizung: Was spricht wofür?

Erdgas kostete Haushalte im ersten Halbjahr 2026 im Schnitt 11,58 Cent je Kilowattstunde, Heizöl lag Anfang Oktober 2026 umgerechnet bei rund 16 bis 17 Cent. Je Kilowattstunde verursacht Erdgas außerdem rund ein Viertel weniger CO2 als Heizöl. Wer von Öl auf Gas wechselt, heizt also zunächst günstiger und etwas klimafreundlicher. Dem stehen der Gasanschluss, die Bioanteile ab 2029 und ein CO2-Preis gegenüber, dessen Höhe ab 2028 niemand kennt.

Eine Wärmepumpe kostet in der Anschaffung deutlich mehr, wird aber gefördert und braucht keinen fossilen Brennstoff. Feldmessungen des Fraunhofer ISE kommen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand auf eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,3. Ob sich das für Ihr Haus rechnet, hängt von Wärmebedarf, Heizflächen und Strompreis ab. Eine Energieberatung rechnet die Varianten für Ihr Gebäude durch.

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Fördermöglichkeiten beim Austausch einer Ölheizung

Die folgende Tabelle zeigt die Förderprogramme, die beim Abschied von der Ölheizung in Frage kommen, Stand Oktober 2026. Für eine reine Gasheizung gibt es keinen Zuschuss.

FörderprogrammTrägerFörderhöheVoraussetzungenBewerbungsverfahren
KfW-Heizungsförderung (458)Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)30 % Grundförderung; Selbstnutzer zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte) und Einkommensbonus 10 bis 40 %; höchstens 70 % bzw. 80 %; förderfähig bis 28.000 € für die erste WohnungKlimafreundliche Heizung, z. B. Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Solarthermie; Gebäude mindestens 5 Jahre alt; hydraulischer AbgleichOnline bei der KfW vor Vorhabenbeginn, mit Bestätigung zum Antrag
KfW-Ergänzungskredit (358/359)Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)Kredit bis 120.000 € je WohneinheitSetzt eine Zuschusszusage voraus; Zinsverbilligung (358) nur für Selbstnutzer bis 90.000 € zu versteuerndes EinkommenNach der Zuschusszusage
BAFA-Förderung für HeizungsoptimierungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)15 % der förderfähigen KostenBestehende Heizung älter als 2 Jahre, fossile Heizung höchstens 20 Jahre alt, höchstens 5 Wohnungen, Mindestinvestition 300 €Online beim BAFA vor Beginn der Maßnahme
Energieberatung für WohngebäudeBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)50 % des Honorars, höchstens 650 € bzw. 850 €Energie-Effizienz-Experte aus der dena-Liste, Gebäude mindestens 10 Jahre altAntrag vor Abschluss des Beratungsvertrags
Regionale FörderprogrammeLänder, KommunenVariiert je nach ProgrammJe nach ProgrammBeim jeweiligen Förderinstitut

Wichtig: Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht zugleich den Zuschuss und den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Welche Kombination für Ihr Haus am meisten bringt, klären Sie am besten mit einem Energie-Effizienz-Experten aus unserem Verzeichnis.

Fazit: Tausch auf Gas ist erlaubt, gefördert wird er nicht

Eine Ölheizung gegen eine Gasheizung zu tauschen ist rechtlich wieder ohne Weiteres möglich. Einen Zuschuss gibt es dafür aber nicht, und ab 2029 kommen Pflichtanteile an Biobrennstoffen hinzu. Wer die Ölheizung ohnehin ersetzen muss, sollte deshalb auch die geförderten Alternativen durchrechnen lassen: Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus übernimmt die KfW bei selbst genutzten Häusern beim Ersatz einer funktionsfähigen Ölheizung mindestens 46 % der förderfähigen Kosten. Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 schrittweise und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Gibt es eine Förderung für den Austausch einer Ölheizung gegen eine Gasheizung?

Nein. Eigenständige Gas- und Ölkessel werden seit dem 01.01.2025 nicht mehr gefördert. Gefördert wird der Ersatz der Ölheizung durch eine klimafreundliche Heizung über die KfW-Heizungsförderung (458). Bei einer Hybridanlage ist nur der erneuerbare Teil förderfähig.

Sind Gasheizungen umweltfreundlicher als Ölheizungen?

Erdgas verursacht je Kilowattstunde rund ein Viertel weniger CO2 als Heizöl. Klimaneutral ist eine Gasheizung damit aber nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt deshalb für neu eingebaute Gasheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, bis 60 % ab 2040.

Wie hoch kann die Förderung beim Austausch einer Ölheizung sein?

Ersetzen Sie eine funktionsfähige Ölheizung durch eine geförderte klimafreundliche Heizung und wohnen selbst im Haus, erhalten Sie 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € (mit Kind bis 60.000 €) kommt ein Einkommensbonus von 10 bis 40 % hinzu. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 %, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bei 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohnung (Stand Oktober 2026).

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Die neue Heizung muss klimafreundlich und förderfähig sein, das Gebäude mindestens fünf Jahre alt, und ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der KfW, mit der Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten. Den Vertrag mit dem Fachbetrieb dürfen Sie vorher nur mit einer Bedingung schließen, die an die Förderzusage geknüpft ist.

Wie wirkt sich der Heizungstausch auf den Wert meiner Immobilie aus?

Eine neue, effiziente Heizung senkt die Betriebskosten und verbessert die Werte im Energieausweis. Beides spielt für Käufer eine Rolle. Bei einer neuen Gasheizung sollten Käufer und Verkäufer allerdings einkalkulieren, dass ab 2029 Bioanteile vorgeschrieben sind und die Kosten für CO2 ab 2028 vom europäischen Emissionshandel abhängen.

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Redaktion

Lars Reimers und Thorolf Rudischhauser - Ingenieure bei WarmWorks

Dieser Beitrag wurden mit freundlicher Unterstützung von Lars Reimers und Thorolf Rudischhauser geschrieben. Sie sind zertifizierte Energieeffizienz-Experten bei WarmWorks. Lars Reimers, Bauingenieur mit umfangreicher Erfahrung in der Bauplanung und -überwachung, sorgt dafür, dass Ihre Gebäude energieeffizient und strukturell einwandfrei sind. Thorolf Rudischhauser, Umweltingenieur spezialisiert auf nachhaltige Gebäudetechnik, bringt umfassendes Wissen in Umweltfragen und Energieeinsparung in jedes Projekt ein. Gemeinsam bieten sie maßgeschneiderte Lösungen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden und unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln.