Das wichtigste zusammengefasst
- Höhe der Förderung: Die KfW zahlt 30 % Grundförderung, mit Boni für Selbstnutzer bis 70 % oder 80 %, gerechnet auf höchstens 28.000 € für die erste Wohnung.
- Antragsverfahren: Antrag bei der KfW (Zuschuss 458) vor Beginn der Arbeiten, mit Bestätigung zum Antrag und einem Vertrag unter Bedingung.
- Technische Kriterien: Der Kessel muss im Wärmeerzeugerportal als förderfähig gelistet sein; feste Mindestbeträge wie früher 3.500 € und den Staubzuschlag von 2.500 € gibt es nicht mehr.
Eine Pelletsheizung kostet in der Anschaffung mehr als ein Gas- oder Ölkessel, dazu kommen Lager und Speicher. Ein staatlicher Zuschuss kann einen großen Teil davon abdecken. Viele Angaben, die dazu noch kursieren, stammen allerdings aus der Zeit des BAFA-Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ und gelten längst nicht mehr. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Förderung für eine Pelletsheizung heute aussieht, wie hoch sie im eigenen Fall ausfallen kann und welche Schritte vor dem Einbau nötig sind.
So funktioniert die Pelletsheizung-Förderung heute
Im früheren Marktanreizprogramm zahlte das BAFA für Pelletkessel feste Beträge, später Prozentsätze aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit 2024 liegt die Heizungsförderung für private Eigentümer bei der KfW. Das Programm heißt „Heizungsförderung für Privatpersonen“ und trägt die Nummer 458. Zum 21.07.2026 wurden Boni und Höchstbeträge neu festgelegt. Die folgenden Angaben haben den Stand Oktober 2026.
Den Zuschuss gibt es nur für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist. Wer neu baut, bekommt für eine Pelletsheizung keine Heizungsförderung; im Neubauprogramm der KfW (297/298) sind Biomasseheizungen ausgeschlossen. Die Grundförderung beträgt 30 % und steht auch Vermietern zu. Für Selbstnutzer kommen zwei Boni hinzu.
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, außerdem bei Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Für Pelletsheizungen setzt er eine Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Photovoltaik zur Warmwasserbereitung voraus. Der Bonus fällt mit der Zeit: 12 % ab dem 01.02.2027, 8 % ab dem 01.08.2027, 4 % ab dem 01.02.2028 und keiner mehr ab dem 01.08.2028. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
Der Einkommensbonus beträgt 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt, steigen die Grenzen um 10.000 €. Die Summe ist auf 70 % begrenzt, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) auf 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
In vier Schritten zur Förderung für die Pelletsheizung
Bei der Förderung kommt es auf die Reihenfolge an. Wer den Kessel ohne Bedingung im Vertrag bestellt oder einbauen lässt, bevor der Antrag gestellt ist, bekommt keinen Zuschuss. Der Ablauf in vier Schritten:
1. Förderfähigkeit prüfen: Das Gebäude muss alt genug sein, und der geplante Kessel muss im Wärmeerzeugerportal des BAFA als förderfähig gelistet sein. Soll der Klimabonus genutzt werden, gehört die Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Photovoltaik von Anfang an in die Planung. Eine vorhandene Solaranlage kann angerechnet werden.
2. Bestätigung zum Antrag einholen: Ein Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Sie enthält die geplanten Kosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
3. Vertrag mit Bedingung schließen und Antrag stellen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Mit Vertrag und Bestätigung stellen Sie den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
4. Umsetzen und abrechnen: Für den Einbau bleiben 36 Monate. Zur Förderung gehört ein hydraulischer Abgleich. Nach Abschluss stellt der Fachbetrieb oder Experte die Bestätigung nach Durchführung aus, mit ihr und den Rechnungen beantragen Sie die Auszahlung.
Wie viel am Ende fließt, zeigt ein Rechenbeispiel: Ein Selbstnutzer ersetzt die funktionierende Ölheizung durch einen Pelletkessel mit Solarthermie, das Haushaltseinkommen liegt bei 38.000 €, Kinder leben nicht im Haushalt. Rechnerisch ergeben sich 30 + 16 + 30 = 76 %. Weil das Einkommen über 30.000 € liegt, ist bei 70 % Schluss. Bei Kosten ab 28.000 € beträgt der Zuschuss 19.600 €.
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Fördermöglichkeiten für Ihre Pelletsheizung
Neben dem KfW-Zuschuss gibt es einen Kredit für den Eigenanteil, eine steuerliche Alternative und regionale Angebote. Die Übersicht zeigt, was wofür gedacht ist.
| Förderprogramm | Zielgruppe | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) | Eigentümer bestehender Wohngebäude, Boni nur für Selbstnutzer | 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 % bzw. 80 %, förderfähig höchstens 28.000 € (erste Wohnung) | Nur Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt), Antrag vor Vorhabenbeginn |
| KfW-Ergänzungskredit (358/359) | Eigentümer mit Zusage für den Zuschuss | Kredit bis 120.000 € je Wohnung | Zinsverbilligung (358) nur für Selbstnutzer bis 90.000 € Haushaltseinkommen |
| Länder- und regionale Programme | Hausbesitzer, Immobilienbesitzer | Unterschiedlich; Zuschüsse oder Darlehen | Abhängig von Bundesland / Region |
| Steuerbonus nach § 35c EStG | Selbstnutzer, Gebäude älter als 10 Jahre | 20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt | Statt des Zuschusses, nicht zusätzlich für dieselbe Maßnahme |
Welche Kombination im eigenen Fall am meisten bringt, hängt von Einkommen, Alter der alten Heizung und geplanten weiteren Arbeiten ab. Energieberater aus unserem Verzeichnis können die Förderung vorab durchrechnen und die Bestätigung zum Antrag erstellen.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es für die Installation einer Pelletsheizung?
Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist die KfW-Heizungsförderung 458 maßgeblich. Ergänzend gibt es den Ergänzungskredit 358/359 und als Alternative den Steuerbonus nach § 35c EStG. Das frühere BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ läuft nicht mehr. Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse an.
Wie hoch ist die Förderung für Pelletsheizungen?
Die Förderung beginnt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer kommen mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus auf bis zu 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) auf bis zu 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das zwischen 8.400 € und 22.400 €. Den früheren Mindestbetrag von 3.500 € und den Zuschlag von 2.500 € für staubarme Kessel gibt es nicht mehr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fördermittel für eine Pelletsheizung zu erhalten?
Das Gebäude muss ein Bestandsbau mit mindestens fünf Jahre altem Bauantrag sein. Ob der Kessel die technischen Mindestanforderungen einhält, zeigt seine Listung im Wärmeerzeugerportal. Vorher wird eine Bestätigung zum Antrag erstellt, nachher ein hydraulischer Abgleich nachgewiesen. Der Antrag muss vor dem Beginn der Arbeiten gestellt sein.
Können Förderungen für Pelletsheizungen mit anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden?
Ja. Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung fördert das BAFA mit 15 %, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es 5 Punkte mehr auf den Teil der Kosten über 30.000 €. Diese Zuschüsse lassen sich neben dem KfW-Zuschuss für die Heizung nutzen. Für ein und dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG aber gegenseitig aus.
Wie wird die Förderung für eine Pelletsheizung beantragt?
Online im Kundenportal „Meine KfW“, nicht mehr beim BAFA. Hochgeladen werden die Bestätigung zum Antrag und der Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung. Nach der Zusage darf der Einbau beginnen. Für die Auszahlung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung und alle Rechnungen ein, beim Einkommensbonus zusätzlich die Einkommensteuerbescheide.
