Das wichtigste zusammengefasst
- Für die Ausstellung des Energieausweises selbst gibt es keine Bundesförderung (Stand Oktober 2026).
- Gefördert wird die ausführliche Energieberatung mit Sanierungsfahrplan: Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 € bzw. 850 €.
- Für Sanierungsmaßnahmen gibt es Zuschüsse von BAFA und KfW. Ein Energieausweis ist dafür keine Voraussetzung, der Antrag muss aber immer vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Wer ein Haus verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis und fragt sich schnell, ob es dafür einen Zuschuss gibt. Die kurze Antwort: Vom Bund nicht. Gefördert werden aber die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan und die Sanierung selbst. Dieser Ratgeber zeigt, welche Programme es gibt, wie hoch die Zuschüsse sind und worauf Sie beim Antrag achten müssen (Stand Oktober 2026).
Der Weg zum Energieausweis: Was gefördert wird und was nicht
Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Pflicht, beim Neubau ist er nach der Fertigstellung auszustellen. Die Kosten trägt der Eigentümer. Ein Bundesprogramm, das die Ausstellung des Ausweises bezuschusst, gibt es nicht. Vermieter können die Kosten aber als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung absetzen.
Anders sieht es bei der Energieberatung aus. Mit der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erhält einmalig zusätzlich 250 €, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert. Ergebnis der Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Umsetzungshilfe.
Ältere Ratgeber nennen noch 80 % und bis zu 1.300 € bzw. 1.700 €. Diese Sätze gelten seit dem 07.08.2024 nicht mehr. Seit dem 01.04.2025 zahlt das BAFA den Zuschuss außerdem nur noch an den Antragsteller aus, nicht mehr an den Berater.
Der geförderte Sanierungsfahrplan ersetzt den Energieausweis nicht. Wer beides braucht, kann aber beim selben Berater anfragen, sofern er zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Den Ausweis bezahlen Sie dann selbst.
Energieausweis und Förderung: Was der Sanierungsfahrplan bringt
Der iSFP lohnt sich vor allem, wenn Sie danach sanieren. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten. Mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Höchstgrenze dieser Kosten von 30.000 € auf 60.000 € je Wohnung und Kalenderjahr.
Zusätzlich gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten, wenn die Maßnahme im Fahrplan steht. Seit dem 21.07.2026 gilt er allerdings erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Ein Beispiel: Bei 45.000 € Dämmkosten gibt es 15 % auf 45.000 € und 5 % auf 15.000 €, zusammen 7.500 €. Vor der Änderung wären es 9.000 € gewesen.
Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht. Die Heizungsförderung läuft für private Eigentümer über die KfW (Programm 458) mit 30 bis 80 % Zuschuss.
Für alle Programme gilt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht, die Zuschüsse stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Professionelle Begleitung: Wer beim Antrag hilft
Für die Einzelmaßnahmen beim BAFA müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden; nur bei der Heizungsoptimierung genügt ein Fachbetrieb. Für die Heizungsförderung der KfW brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, die ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellt.
Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten fördert das BAFA ebenfalls mit 50 %. Förderfähig sind bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 5.000 €.
Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis. Eine erste, vom Bund geförderte Orientierung bietet auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter 0800 809 802 400.
Wer selbst im Haus wohnt, kann statt eines Zuschusses den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen: 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt, verteilt auf drei Jahre. Die Kosten des Energieberaters werden dabei zu 50 % berücksichtigt, wenn er mit der Planung oder Bauüberwachung beauftragt ist. Für dieselbe Maßnahme lassen sich Steuerbonus und BEG-Zuschuss nicht kombinieren.
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Energieausweis Zuschuss: Programme im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Förderungen rund um Energieberatung und Sanierung zusammen (Stand Oktober 2026).
| Zuschussprogramm | Beschreibung | Zielgruppe | Beantragungsprozess | Mögliche Fördersumme |
|---|---|---|---|---|
| Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) | Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste der dena | Eigentümer von Wohngebäuden, die mindestens 10 Jahre alt sind, auch Eigentümergemeinschaften | Antrag beim BAFA vor Abschluss des Beratungsvertrags; Auszahlung an den Antragsteller | 50 % des Honorars, höchstens 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohnungen); Eigentümergemeinschaft einmalig plus 250 € |
| BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) | Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung | Eigentümer von Gebäuden, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt | Antrag beim BAFA vor Vorhabenbeginn; Energieeffizienz-Experte einbinden | 15 %; mit iSFP höchstens 60.000 € förderfähig und 5 Prozentpunkte mehr auf den Anteil über 30.000 € |
| Heizungsförderung (KfW 458) | Einbau einer klimafreundlichen Heizung, etwa einer Wärmepumpe | Private Eigentümer; Boni nur für Selbstnutzer | Antrag durch den Eigentümer bei der KfW vor Vorhabenbeginn, mit Bestätigung zum Antrag | 30 bis 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohnung |
| Steuerbonus (§ 35c EStG) | Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum | Selbstnutzer, Gebäude bei Beginn älter als 10 Jahre | Bescheinigung des Fachunternehmens mit der Steuererklärung | 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt |
Für den Energieausweis selbst taucht in dieser Übersicht kein Programm auf, weil es auf Bundesebene keines gibt. Ob Ihr Bundesland, Ihre Kommune oder Ihr Energieversorger etwas anbietet, erfahren Sie bei der örtlichen Energieagentur oder der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Gibt es einen Zuschuss für den Energieausweis und wer bietet diesen an?
Vom Bund gibt es keinen Zuschuss für die Ausstellung eines Energieausweises (Stand Oktober 2026). Ob Länder, Kommunen oder Energieversorger in Ihrer Region etwas anbieten, erfragen Sie am besten bei der örtlichen Energieagentur oder der Verbraucherzentrale. Gefördert wird dagegen die Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA.
Wie kann ich als Immobilienbesitzer beim Energieausweis trotzdem sparen?
Vergleichen Sie Angebote mehrerer ausstellungsberechtigter Fachleute. Wo das Gesetz die Wahl lässt, ist der Verbrauchsausweis meist weniger aufwendig als der Bedarfsausweis. Pflicht ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, sofern sie nicht den Wärmeschutz von 1977 erreichen. Vermieter setzen die Kosten als Werbungskosten ab.
Was muss ich beim Antrag für die geförderte Energieberatung beachten?
Stellen Sie den Antrag beim BAFA, bevor Sie den Beratungsvertrag abschließen, oder vereinbaren Sie den Vertrag nur unter dieser Bedingung. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena für Wohngebäude stehen, und das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Eine weitere geförderte Beratung ist frühestens nach vier Jahren möglich.
Kann jeder einen Zuschuss für die Energieberatung erhalten oder gibt es Einschränkungen?
Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn Gebäude und Berater die Voraussetzungen erfüllen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die aktuelle Richtlinie läuft bis zum 31.12.2026; wie es danach weitergeht, ist noch offen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung und deckt er die gesamten Kosten?
Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Den Rest tragen Sie selbst. Die oft noch genannten 80 % und bis zu 1.300 € bzw. 1.700 € gelten seit August 2024 nicht mehr.
Ist ein Energieausweis Voraussetzung für Fördermittel?
Nein. Weder die BAFA-Einzelmaßnahmen noch die Heizungsförderung der KfW setzen einen Energieausweis voraus. Entscheidend sind der Antrag vor Vorhabenbeginn und, je nach Programm, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder eine Bestätigung zum Antrag.
