Das wichtigste zusammengefasst
- Eine Solarthermieanlage, die eine vorhandene Ölheizung ergänzt, fördert die KfW über die Heizungsförderung 458 mit 30 % Grundförderung. Der Ölkessel selbst wird nicht gefördert.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn die Ölheizung ersetzt wird. Selbstnutzer mit niedrigerem Einkommen können einen Einkommensbonus erhalten.
- Wer nach dem 29.07.2026 eine neue Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen Bioanteil nutzen. Eine ausreichend große Solarthermieanlage erfüllt diese Pflicht bis 2034.
Viele Häuser in Deutschland heizen noch mit Öl. Wer die Heizung nicht sofort tauschen will, kann sie mit Sonnenkollektoren ergänzen: Die Anlage liefert vor allem im Sommer und in der Übergangszeit warmes Wasser und Heizungswärme, der Ölkessel springt seltener an. Dieser Ratgeber erklärt, welche Förderung für diese Kombination im Oktober 2026 gilt, was das Gebäudemodernisierungsgesetz für Ölheizungen vorschreibt und worauf Sie bei Planung und Antrag achten sollten. Frühere Wege wie das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ oder das Marktanreizprogramm gibt es nicht mehr.
Ölheizung und Solarthermie kombinieren: was heute gefördert wird
Seit 2024 läuft die Heizungsförderung für private Wohngebäude nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW. Solarthermie ist dort ein eigener förderfähiger Wärmeerzeuger, unabhängig davon, welcher Kessel daneben weiterläuft. Gefördert werden die Kollektoren, der Anschluss an Warmwasser und Heizung, der Solarspeicher und die Steigleitungen. Die Kollektoren brauchen das Prüfzeichen Solar Keymark.
Die Grundförderung der KfW 458 beträgt 30 % der förderfähigen Kosten (Stand Oktober 2026). Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € (40 %), bis 40.000 € (30 %) oder bis 50.000 € (10 %) liegt. Mit einem Kind unter 18 Jahren steigen die Grenzen um 10.000 €. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) höchstens 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohnung.
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % ist an eine Bedingung geknüpft: Die alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung muss ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf das Haus nicht mehr fossil beheizt werden. Wer die Ölheizung behält und nur Solarthermie ergänzt, bekommt diesen Bonus nicht. Ein neuer Ölkessel ist in keinem Bundesprogramm förderfähig. Nach der EU-Gebäuderichtlinie werden eigenständige fossile Heizkessel seit dem 01.01.2025 nicht mehr gefördert.
Wie Sie die Kombination aus Ölheizung und Solarthermie planen und umsetzen
Am Anfang steht die Frage, wie lange die Ölheizung noch laufen soll. Ist der Kessel jung und intakt, kann eine Solarthermieanlage den Ölverbrauch senken, ohne dass sofort eine große Investition ansteht. Ist er alt, lohnt der Vergleich mit einem vollständigen Heizungstausch, weil dann der Klimageschwindigkeitsbonus hinzukommt. Dieser Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028. Ab demselben Datum sinkt auch der förderfähige Höchstbetrag schrittweise.
Technisch prüft der Fachbetrieb, ob Dachfläche, Ausrichtung und Verschattung passen, wie groß Kollektorfläche und Speicher sein müssen und ob die vorhandene Ölheizung sich sauber einbinden lässt. Zur Förderung gehört ein hydraulischer Abgleich der Heizung. Den Antrag stellen Sie online bei der KfW, bevor Sie den Auftrag vergeben. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, die der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellt. Ein Vertrag darf vorher nur mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Sinnvoll ist ein Blick auf das ganze Haus, bevor einzelne Teile erneuert werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt, in welcher Reihenfolge Dämmung, Fenster und Heizung zusammenpassen. Das BAFA fördert diese Energieberatung mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € im Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie über unser Verzeichnis.
Rechtslage für Ölheizungen seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das geänderte frühere Gebäudeenergiegesetz. Für bestehende Ölheizungen hat es mehrere Pflichten gestrichen: Die Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren entfällt, ebenso das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 und die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Eine funktionierende Ölheizung darf also weiterlaufen und auch durch eine neue Ölheizung ersetzt werden.
Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt stattdessen die sogenannte Biotreppe. Ab dem 01.01.2029 müssen sie mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen, etwa Bioöl, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Bis 2034 gilt die Pflicht als erfüllt, wenn eine Solarthermieanlage mit mindestens 0,04 m² Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert ist. Diese Regel gilt für Häuser mit höchstens zwei Wohnungen. Bei 150 m² Nutzfläche wären das 6 m² Kollektorfläche. Ab 2045 sollen Brennstoffe für Gebäudewärme vollständig klimaneutral sein, das Gesetz dazu steht noch aus.
Für die Wartung ändert sich nichts. Ölkessel und Solaranlage sollten regelmäßig geprüft werden, damit Druck und Frostschutz im Solarkreis stimmen und der Brenner sauber arbeitet. Ist der Ölkessel zwischen zwei und 20 Jahre alt, fördert das BAFA zudem einzelne Optimierungen wie einen neuen Pufferspeicher oder hocheffiziente Pumpen mit 15 %, sofern diese Kosten nicht schon im KfW-Antrag stecken.
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Ölheizung mit Solarthermie Förderung: ein Überblick für Eigentümer
Die Tabelle zeigt, welche Programme für die Kombination aus Ölheizung und Solarthermie in einem bestehenden Wohngebäude in Frage kommen.
| Förderprogramm | Träger | Förderkonditionen | Antragsvoraussetzungen | Kombinierbarkeit |
|---|---|---|---|---|
| KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen | KfW | 30 % Grundförderung für Solarthermie samt Solarspeicher, Einkommensbonus 40/30/10 % für Selbstnutzer, höchstens 70 % bzw. 80 %, förderfähig bis 28.000 € (erste Wohnung) | Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens fünf Jahre alt, Solar Keymark, hydraulischer Abgleich, Antrag vor Beginn mit Bestätigung zum Antrag | Klimageschwindigkeitsbonus nur bei Ersatz der Ölheizung; Ergänzungskredit 358/359 bis 120.000 € möglich |
| BAFA Heizungsoptimierung (BEG Einzelmaßnahmen) | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | 15 % der förderfähigen Kosten, z. B. für Pufferspeicher oder Pumpen | Ölheizung mindestens zwei und höchstens 20 Jahre alt, höchstens fünf Wohnungen, hydraulischer Abgleich | Nicht für Kosten, die schon im KfW-Antrag stehen |
| KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus | Kreditanstalt für Wiederaufbau | Kredit bis 150.000 € je Wohnung, Tilgungszuschuss je nach Stufe, seit 21.07.2026 bis 15 % plus Boni | Sanierung des ganzen Gebäudes zu einem Effizienzhaus-Standard | Dieselben Kosten nicht zusätzlich als Einzelmaßnahme |
| Energieberatung für Wohngebäude (iSFP) | BAFA | 50 % des Honorars, höchstens 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohnungen) | Berater auf der Energieeffizienz-Expertenliste, Gebäude mindestens zehn Jahre alt | Ja, ein iSFP verdoppelt bei BAFA-Einzelmaßnahmen die förderfähigen Höchstkosten |
| Steuerbonus § 35c EStG | Finanzamt | 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt | Selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre, Ausführung durch Fachunternehmen | Nicht zusätzlich zu einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme |
Die Angaben gelten für Anträge seit dem 21.07.2026. Die Mittel stehen unter Haushaltsvorbehalt, maßgeblich sind die Merkblätter von KfW und BAFA am Tag Ihres Antrags. Bundesländer und Kommunen haben teils eigene Programme.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Was versteht man unter einer Ölheizung mit Solarthermie?
Gemeint ist eine Ölheizung, die durch Sonnenkollektoren auf dem Dach ergänzt wird. Die Kollektoren erwärmen Wasser in einem Solarspeicher, das für Dusche und Küche oder zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt wird. Der Ölkessel heizt nur nach, wenn die Sonnenwärme nicht reicht.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Kombination einer Ölheizung mit Solarthermie?
Gefördert wird nur der Solarteil, und zwar über die KfW-Heizungsförderung 458 mit 30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit geringerem Einkommen zuzüglich Einkommensbonus. Der Ölkessel ist nicht förderfähig. Ergänzend kommen BAFA-Zuschüsse für die Heizungsoptimierung und die Energieberatung sowie der Ergänzungskredit der KfW in Frage.
Wie viel kann man durch die Nutzung von Solarthermie in Kombination mit einer Ölheizung einsparen?
Das hängt von Kollektorfläche, Speichergröße, Dachausrichtung und dem Warmwasser- und Heizbedarf ab. Eine Anlage nur für Warmwasser deckt vor allem den Sommer ab, eine größere Anlage mit Heizungsunterstützung auch einen Teil der Übergangszeit. Eine belastbare Zahl liefert erst die Auslegung durch den Fachbetrieb oder einen Energie-Effizienz-Experten für Ihr Haus.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Das Wohngebäude muss bestehen und sein Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Kollektoren brauchen das Solar Keymark, die Heizung wird hydraulisch abgeglichen, und ein Fachbetrieb übernimmt den Einbau. Der Antrag mit Bestätigung zum Antrag muss bei der KfW eingehen, bevor das Vorhaben beginnt.
Gibt es ökologische Vorteile bei der Nutzung einer Ölheizung in Kombination mit Solarthermie?
Ja. Jeder Liter Heizöl, den die Sonne ersetzt, verursacht kein CO2. Das spart auch Geld, weil auf Heizöl ein CO2-Preis anfällt, 2026 im Korridor von 55 bis 65 € je Tonne. Die Ölheizung bleibt trotzdem eine fossile Heizung, der Großteil der Wärme kommt im Winter weiter aus dem Öl.
Was ist bei der Planung und Installation einer solchen Kombinationsheizung zu beachten?
Wichtig sind eine Auslegung von Kollektorfläche und Speicher passend zum Verbrauch und eine saubere Einbindung in die vorhandene Regelung. Wer eine neue Ölheizung einbaut, sollte die Solaranlage so groß planen, dass sie die Biotreppe bis 2034 erfüllt. Wer den Kessel in absehbarer Zeit ersetzen muss, rechnet am besten vorher durch, ob ein vollständiger Wechsel auf eine erneuerbare Heizung mit Klimageschwindigkeitsbonus günstiger ist.
