Das wichtigste zusammengefasst
- Den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohnhaus fördert die KfW mit dem Zuschuss 458: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 % bzw. 80 %.
- Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohnung; Neubauten sind von diesem Zuschuss ausgeschlossen.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wärmepumpen gehören inzwischen zu den am häufigsten eingebauten Heizungen im Bestand. Die Anschaffung ist allerdings teuer: Eine Auswertung der Verbraucherzentrale von 160 Angeboten für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Einfamilienhaus ergab Preise zwischen rund 20.000 und 63.000 €. Umso wichtiger ist die Frage, welche Förderung es gibt. Seit dem 21.07.2026 gelten neue Sätze, und viele ältere Ratgeber nennen noch Programme, die es nicht mehr gibt. Dieser Beitrag zeigt, welche Zuschüsse und Kredite heute für eine Wärmepumpe infrage kommen, wie der Antrag abläuft und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Warum sich eine Wärmepumpe mit Förderung rechnen kann
Eine Wärmepumpe holt den größten Teil ihrer Heizenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. Strom braucht sie für den Antrieb. Wie viel Wärme sie je Kilowattstunde Strom liefert, beschreibt die Jahresarbeitszahl. Im Feldtest des Fraunhofer ISE in Bestandsgebäuden kamen Luft-Wasser-Wärmepumpen im Mittel auf 3,3, Erdwärmepumpen auf 3,6 bis 5,2. Aus einer Kilowattstunde Strom werden also gut drei Kilowattstunden Wärme, bei Erdwärme mehr.
Ob sich das in niedrigeren Heizkosten niederschlägt, hängt vom Gebäude, von den Vorlauftemperaturen und vom Strompreis ab. Haushaltsstrom kostete im Neuabschluss 2026 rund 37 ct/kWh, Erdgas für ein Einfamilienhaus rund 12 ct/kWh. Hinzu kommt der CO2-Preis auf Gas und Heizöl, der 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 € je Tonne liegt. Eine pauschale Ersparnis lässt sich deshalb nicht angeben. Möglich ist eine Vergleichsrechnung für das eigene Haus.
Den größten Hebel bei der Wirtschaftlichkeit hat die Förderung. Für private Wohngebäude ist dafür seit 2024 die KfW zuständig, nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Zuschuss gilt nur im Bestand: Der Bauantrag des Hauses muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Wer neu baut, findet Förderkredite im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298), das keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung zulässt.
Welche Förderungen es für Wärmepumpen gibt und wie Sie diese beantragen
Das frühere BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ und das Marktanreizprogramm gibt es nicht mehr. Heute läuft die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), für den Heizungstausch im Programm 458 der KfW. Die Sätze, Stand Oktober 2026: Alle Antragsteller erhalten 30 % Grundförderung, auch Vermieter. Selbstnutzer bekommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Dieser Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 4 Punkte. Der Einkommensbonus für Selbstnutzer ist gestaffelt: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €, mit Kind unter 18 jeweils 10.000 € mehr.
Gedeckelt ist die Förderung bei 80 % für Haushalte mit bis zu 30.000 € Einkommen (mit Kind 40.000 €), sonst bei 70 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Den früheren Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel oder Erdwärme gibt es nicht mehr. Luft-Luft-Wärmepumpen sind förderfähig, wenn sie überwiegend heizen. Nicht förderfähig sind Geräte, die als Wärmequelle Luft aus beheizten Räumen nutzen. Für Wärmepumpen-Hybridkompaktgeräte mit eingebautem Gaskessel setzt die KfW pauschal 65 % der Kosten als förderfähig an.
Der Ablauf: Ein Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experte stellt eine Bestätigung zum Antrag aus. Den Liefer- und Montagevertrag schließen Sie mit einer Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Danach stellen Sie den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Nach dem Einbau reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung und die Schlussrechnungen ein, erst dann wird ausgezahlt. Für die Umsetzung bleiben 36 Monate ab Zusage. Ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht. Für den Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU, der ab dem 1. Quartal 2027 kommen soll, stehen die Bedingungen noch nicht fest.
Die langfristigen Vorteile einer Wärmepumpe für Ihr Zuhause
Neben dem Zuschuss zählen die laufenden Kosten. Eine Wärmepumpe verbrennt keinen Brennstoff im Haus. Der CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz trifft Gas und Heizöl, nicht den Strom für die Wärmepumpe. Ab 2028 soll zudem der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr starten. Wie sich die Preise für fossile Brennstoffe dadurch entwickeln, ist offen, die Richtung der Politik ist aber erkennbar.
Seit dem 29.07.2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) den Heizungstausch. Die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien ist entfallen, Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen aber ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, beginnend mit 10 %. Für Wärmepumpen gilt diese Pflicht nicht. Wer heute eine Wärmepumpe einbaut, muss sich um Biomethan- oder Bioöl-Quoten also keine Gedanken machen.
Viele Wärmepumpen können im Sommer auch kühlen, vor allem in Verbindung mit einer Fußboden- oder Wandheizung. Flächenheizungen arbeiten mit niedrigen Vorlauftemperaturen, und das verbessert die Jahresarbeitszahl. Ihr erstmaliger Einbau ist über die BAFA-Heizungsoptimierung mit 15 % förderfähig, ebenso ein neuer Pufferspeicher oder größere Heizkörper.
Ob eine Wärmepumpe im eigenen Haus effizient läuft, lässt sich vorab klären. Eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan zeigt, welche Dämmmaßnahmen vorher oder parallel sinnvoll sind. Das BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus. Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis dieser Seite.
Sichern Sie sich unsere umfassende Energieberatung und erfahren Sie, wie Sie bis zu 72% Ihrer Energiekosten sparen können. Unsere Experten analysieren Ihr Zuhause vor Ort und erstellen eine individuelle Sanierungsstrategie.
Förderprogramme für Wärmepumpen im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Programme zusammen, die für Eigentümer bestehender Wohngebäude heute relevant sind. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig, maßgeblich ist jeweils das Merkblatt zum Zeitpunkt des Antrags.
| Förderprogramm | Träger | Zielgruppe | Förderumfang | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| Heizungsförderung für Privatpersonen (458) | KfW | Eigentümer bestehender Wohngebäude | 30 % Grundförderung, mit Klima- und Einkommensbonus bis 70 % bzw. 80 %, förderfähig höchstens 28.000 € für die erste Wohnung | Antrag vor Beginn mit Bestätigung zum Antrag, Bauantrag mindestens fünf Jahre alt, hydraulischer Abgleich |
| Ergänzungskredit (358/359) | KfW | Antragsteller mit Zuschusszusage | Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit, 358 zinsverbilligt für Selbstnutzer bis 90.000 € Einkommen | Zusage für den Heizungszuschuss |
| Heizungsoptimierung (BEG Einzelmaßnahmen) | BAFA | Eigentümer von Gebäuden mit höchstens fünf Wohnungen | 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP 5 Punkte mehr auf den Betrag über 30.000 € | Zum Beispiel Flächenheizung, Pufferspeicher, Heizkörpertausch; Antrag vor Beginn |
| Regionale Förderprogramme | Länder / Kommunen / Stadtwerke | Hausbesitzer, Renovierer | Variiert je nach Region | Spezifische Anforderungen je nach Programm |
Wer umfassend saniert, kann die Wärmepumpe auch als Teil einer Sanierung zum Effizienzhaus finanzieren. Dafür gibt es den KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 € je Wohnung und einem Tilgungszuschuss, der von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Welcher Weg für Ihr Haus passt, klären Sie am besten mit einem Energieberater aus unserem Verzeichnis, bevor Sie einen Auftrag unterschreiben.
Häufige Fragen kurz beantwortet
Was sind die Voraussetzungen, um Fördermittel für eine Wärmepumpe zu erhalten?
Das Gebäude muss bestehen, sein Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung erfüllen, das bestätigt der Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experte mit der Bestätigung zum Antrag. Der Antrag geht vor Beginn der Arbeiten an die KfW, der Vertrag braucht eine Bedingung, die an die Zusage geknüpft ist. Ein hydraulischer Abgleich ist Pflicht.
Wie hoch kann die Förderung für eine Wärmepumpe sein?
Die KfW-Heizungsförderung (458) deckt 30 % der förderfähigen Kosten, mit Klima- und Einkommensbonus bis 70 % bzw. 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, der Zuschuss liegt also bei höchstens 22.400 €. Zusätzlich ist ein Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit möglich. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus kommt der Kredit 261 mit bis zu 150.000 € je Wohnung infrage, mit einem Tilgungszuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe.
Gibt es regionale Förderprogramme für Wärmepumpen?
Ja, einige Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke bieten eigene Zuschüsse an. Konditionen und Laufzeiten unterscheiden sich stark, und manche Programme lassen sich nur unter bestimmten Bedingungen mit der Bundesförderung kombinieren. Eine Recherche beim eigenen Bundesland, der Gemeinde und dem örtlichen Versorger lohnt sich vor dem Antrag.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Förderung nötig?
Für den Antrag brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag mit ihrer Nummer und einen Liefer- und Leistungsvertrag mit Förderbedingung. Nach dem Einbau folgen die Bestätigung nach Durchführung, die Schlussrechnungen und, falls beantragt, Nachweise für die Boni, etwa Steuerbescheide für den Einkommensbonus. Vor der Einreichung müssen Sie sich im Portal identifizieren.
Wie wirkt sich die Installation einer geförderten Wärmepumpe langfristig finanziell aus?
Der Zuschuss senkt die Anfangsinvestition, die laufenden Kosten hängen von Jahresarbeitszahl und Strompreis ab. Eine gut geplante Anlage mit niedriger Vorlauftemperatur arbeitet effizienter als eine, die alte Heizkörper mit hohen Temperaturen versorgen muss. Belastbar wird die Rechnung erst mit den Verbrauchsdaten Ihres Hauses, deshalb lohnt sich eine Vergleichsrechnung vor der Entscheidung.
Kann die Förderung für eine Wärmepumpe mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Mit Förderungen für andere Vorhaben ist das möglich, etwa mit der BAFA-Förderung für Dämmung oder Heizungsoptimierung. Für dieselbe Maßnahme gilt dagegen: Entweder Sie nehmen den Zuschuss oder den Steuerbonus nach § 35c EStG, der 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt, höchstens 40.000 € je Objekt. Beides zusammen ist ausgeschlossen. Die genauen Regeln stehen in den Merkblättern von KfW und BAFA.
