Pelletheizung im Altbau: Förderung für nachhaltiges Heizen sichern

Das wichtigste zusammengefasst

  • KfW-Zuschuss 458: Wer im Altbau eine Pelletheizung einbaut, erhält 30 % Grundförderung und als Selbstnutzer je nach Fall weitere Boni, zusammen bis 70 % oder 80 % der förderfähigen Kosten.
  • Ergänzungskredit: Für den Eigenanteil gibt es den KfW-Kredit 358/359. Das alte Programm 167 und das Marktanreizprogramm des BAFA gibt es nicht mehr.
  • BAFA: Zuständig ist es heute für Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung im Altbau (15 %), nicht mehr für den Heizungstausch.

In vielen Altbauten arbeitet noch ein alter Öl- oder Gaskessel, und die Pelletheizung ist eine der Möglichkeiten, ihn zu ersetzen. Der Heizungstausch ist teuer, ein Teil der Kosten lässt sich aber über staatliche Zuschüsse decken. Seit dem 21.07.2026 gelten dafür neue Regeln, die ältere Ratgeber noch nicht kennen. Dieser Beitrag erklärt, welche Förderung es für eine Pelletheizung im Altbau gibt, welche technischen Punkte vor dem Einbau zu klären sind und in welcher Reihenfolge der Antrag läuft.

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Warum Pelletheizungen für Altbauten in Frage kommen

Ein Pelletkessel liefert hohe Vorlauftemperaturen und kommt deshalb auch mit klassischen Heizkörpern in einem wenig gedämmten Haus zurecht. Das ist der Hauptgrund, warum er im Altbau oft genannt wird. Holzpellets werden aus Spänen und Restholz gepresst. Beim Verbrennen wird etwa so viel CO2 frei, wie das Holz beim Wachsen aufgenommen hat; Herstellung und Transport kommen hinzu. Rechtlich ist die Wahl frei: Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die frühere 65-%-Pflicht für neue Heizungen ist gestrichen. Eine alte Heizung muss auch nicht mehr nach 30 Jahren raus.

Finanzielle Förderungen für die Installation von Pelletheizungen in Altbauten

Den Heizungstausch fördert seit 2024 die KfW mit der Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458). Ein Altbau erfüllt die Grundbedingung in aller Regel: Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Alle Antragsteller erhalten 30 %. Selbstnutzer bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Er sinkt ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Punkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Für eine Pelletheizung gilt er nur, wenn sie mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Photovoltaik zur Warmwasserbereitung kombiniert wird; eine bereits vorhandene Solaranlage zählt mit. Hinzu kommt der Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € (mit Kind unter 18 jeweils 10.000 € mehr).

Technische Aspekte und Voraussetzungen für die Installation einer Pelletheizung im Altbau

Vor der Förderung steht die Frage, ob der Kessel ins Haus passt. Gebraucht werden ein Aufstellraum und ein trockener Lagerraum oder ein Sacksilo für die Pellets, dazu ein geeigneter Schornstein, der oft saniert oder mit einem Edelstahlrohr nachgerüstet werden muss. Ein Pufferspeicher verbessert den Betrieb. Für die Förderung muss das Gerät im Wärmeerzeugerportal des BAFA als förderfähig gelistet sein, und die Heizungsanlage wird hydraulisch abgeglichen. Sinnvoll ist es, die Dämmung mitzudenken: Wer erst das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmt, kann einen kleineren Kessel wählen. Diese Arbeiten fördert das BAFA mit 15 %; mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es 5 Punkte mehr, allerdings nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €.

Wie viel Förderung im Altbau möglich ist

Gefördert werden Kauf und Einbau der Anlage samt notwendiger Nebenarbeiten, etwa am Schornstein oder am Lager, außerdem Planung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 € für die erste Wohnung, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Die Obergrenze liegt bei 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) bei 80 %. Ein Beispiel: Ein selbstnutzendes Ehepaar ersetzt den funktionierenden Ölkessel, eine vorhandene Solaranlage deckt das Warmwasser im Sommer, das zu versteuernde Einkommen liegt bei 25.000 €. Rechnerisch kämen 30 + 16 + 40 = 86 % zusammen, gedeckelt auf 80 %. Bei Kosten über 28.000 € sind das 22.400 €.

Liegt das Einkommen über 50.000 €, bleiben in diesem Fall 30 % plus 16 %, also 12.880 €. Ohne Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe oder Photovoltaik entfällt der Klimabonus, dann sind es 30 %.

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Fördermöglichkeiten für Pelletheizungen in Altbauten

Im Altbau kommen meist mehrere Programme zusammen, weil neben der Heizung oft auch Dach, Fenster oder Leitungen erneuert werden. Die Tabelle zeigt, wer wofür zuständig ist (Stand Oktober 2026).

FörderprogrammZuständige InstitutionFörderhöheVoraussetzungenBemerkungen
Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)KfW30 %, mit Boni bis 70 % bzw. 80 %Bestandsgebäude, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt, Antrag vor Vorhabenbeginnförderfähig höchstens 28.000 € für die erste Wohnung; Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € seit 21.07.2026 gestrichen
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle und HeizungsoptimierungBAFA15 %Energie-Effizienz-Experte (bei Dämmung), Antrag vor VorhabenbeginniSFP-Bonus 5 Punkte nur auf Kosten über 30.000 €
Regionale FörderprogrammeLänder / KommunenVariiertAbhängig vom StandortErkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde
Ergänzungskredit 358/359KfWKredit bis 120.000 € je WohnungZusage für den ZuschussZins tagesaktuell; Zinsverbilligung (358) nur für Selbstnutzer bis 90.000 € Einkommen

Ob ein Bonus im Einzelfall greift, sollte vor dem Vertragsabschluss geklärt sein. Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Verzeichnis. Sie können die Bestätigung zum Antrag erstellen und Heizung und Dämmung so planen, dass beide Förderwege genutzt werden. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung einer Pelletheizung im Altbau?

Das Haus muss ein bestehendes Wohngebäude sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist. Für den Pelletkessel braucht es einen Eintrag als förderfähiges Gerät im Wärmeerzeugerportal, außerdem einen hydraulischen Abgleich der Heizung. Vor dem Antrag erstellt ein Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag. Eine vollständige Sanierung zum Effizienzhaus ist nicht nötig.

Wie hoch ist die Förderung für Pelletheizungen in Altbauten?

Die KfW zahlt 30 % Grundförderung. Selbstnutzer können den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, sinkend ab Februar 2027) und den Einkommensbonus (bis 40 %) hinzunehmen. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen 80 %, jeweils auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohnung.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung zur Förderung einer Pelletheizung im Altbau?

Für den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag und den unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung. Für den Einkommensbonus kommen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag hinzu, für die Selbstnutzung Grundbuchauszug und Meldebestätigung. Nach dem Einbau folgen die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen.

Ab wann kann ich die Förderung für eine Pelletheizung beantragen, und gibt es eine Frist?

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Den Vertrag mit dem Fachbetrieb dürfen Sie vorher schließen, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Nach der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung. Wegen des sinkenden Klimabonus und des ab Februar 2027 sinkenden Höchstbetrags spielt auch der Zeitpunkt des Antrags eine Rolle.

Ist eine Kombination der Förderung für Pelletheizungen mit anderen Fördermitteln möglich?

Ja, mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 und mit BAFA-Zuschüssen für andere Maßnahmen wie Dämmung oder Fenster. Für dieselbe Maßnahme gilt dagegen: entweder Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c EStG, nicht beides. Landes- oder Kommunalprogramme haben eigene Regeln zur Kombination.

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Redaktion

Lars Reimers und Thorolf Rudischhauser - Ingenieure bei WarmWorks

Dieser Beitrag wurden mit freundlicher Unterstützung von Lars Reimers und Thorolf Rudischhauser geschrieben. Sie sind zertifizierte Energieeffizienz-Experten bei WarmWorks. Lars Reimers, Bauingenieur mit umfangreicher Erfahrung in der Bauplanung und -überwachung, sorgt dafür, dass Ihre Gebäude energieeffizient und strukturell einwandfrei sind. Thorolf Rudischhauser, Umweltingenieur spezialisiert auf nachhaltige Gebäudetechnik, bringt umfassendes Wissen in Umweltfragen und Energieeinsparung in jedes Projekt ein. Gemeinsam bieten sie maßgeschneiderte Lösungen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden und unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln.